Regulamin
BITTE MACHEN SIE SICH MIT UNSEREN REGELN VERTRAUT
Hausordnung Rezydencja Słoneczna
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen die Buchung und Vermietung von Unterkünften im gewählten Apartment erfolgen kann. Die Durchführung einer Buchung gilt als Anerkennung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter kommt zum Zeitpunkt der Online-Buchung, per E-Mail oder telefonisch zustande.
II. Buchung
1. Zur Vornahme einer Reservierung bucht der Kunde den Aufenthalt im gewählten Zeitraum. An die E-Mail-Adresse des Kunden wird eine Bestätigung der vorläufigen Reservierung des Apartments gesendet. Im Falle des Ausbleibens der Bestätigung der Anzahlungszahlung gemäß der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren.
2. Die vom Vermieter gesendete Buchungsbestätigung beinhaltet:
a) Aufenthaltsdatum des Kunden
b) den geschuldeten Betrag für die Miete
c) Informationen über die Höhe der Anzahlung
d) Bankkontodaten
e) Allgemeine Buchungsbedingungen
3. Nach Erhalt der Anzahlung für die Reservierung erhält der Kunde eine E-Mail, die den Zahlungseingang sowie die Kontaktdaten der zuständigen Person an der Rezeption für die Schlüsselübergabe des Apartments bestätigt. Die Anzahlung ist gemäß der Definition in Artikel 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht erstattungsfähig.
Zur Garantie der Buchung mit flexiblen Buchungsbedingungen ist die Zahlung einer Anzahlung erforderlich:
• 30%: Buchungswerte zum Zeitpunkt der Buchung.
• 70%: Buchungsfrist von 14 Tagen (Nebensaison) bzw. 30 Tagen (Hochsaison und Sondertermine) vor der geplanten Anreise.
• Bei Buchungen, die kurz vor der geplanten Anreise erfolgen, erheben wir eine Anzahlung in Höhe von 100%.
• Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor der Anreise kostenlos storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden 100% der geleisteten Anzahlung einbehalten.
• Bei Aufenthalten in der Hochsaison und zu besonderen Terminen (z. B. Feiertage, Schulferien, lange Wochenenden, Silvester) kann die Buchung bis zu 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden 100% der geleisteten Anzahlung einbehalten.
• Im Falle einer Stornierung wird die Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen nach der Stornierungsmeldung zurückerstattet.
5. Ein nicht erstattungsfähiges Angebot für entschlossene Kunden, bei dem eine kostenlose Stornierung oder Änderung nicht möglich ist, das jedoch eine Niedrigpreisgarantie beinhaltet. Es ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100 % des Buchungswerts zu entrichten.
III. Bedingungen des Mietvertrags
1. Die Anmietung des Apartments schließt sämtliche Nebenkosten sowie die im Apartment befindlichen Einwegartikel (Reinigungsmittel) ein.
i, Kosmetikprodukte) sowie öffentlich zugängliche Dienstleistungen für die Gäste der Anlage.
2. Die Hotelübernachtung beginnt am Tag der Anreise um 16:00 Uhr und endet am Tag der Abreise um 11:00 Uhr.
3. Ein früherer Check-in am Anreisetag ist von der aktuellen Auslastung des Objekts abhängig und wird vom Vermieter jeweils individuell geprüft. Ungeachtet des guten Willens des Vermieters wird ein früherer Check-in am Anreisetag im Voraus nicht garantiert. Um eine Garantie seitens des Vermieters zu erhalten, muss ein individuell vereinbarter Betrag für die frühere Anmietung des Apartments entrichtet werden.
Die Verlängerung der Hotelübernachtung hängt von der aktuellen Belegung des Hauses ab und wird vom Vermieter im Einzelfall geprüft. Unabhängig vom guten Willen des Vermieters wird eine Verlängerung der Hotelübernachtung am Abreisetag im Voraus nicht garantiert. Um eine Garantie seitens des Vermieters zu erhalten, muss ein individuell vereinbarter Betrag für den späteren Check-out entrichtet werden.
Der Vermieter erbringt Dienstleistungen im ausgewählten Apartment entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei eventuellen Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich im Servicebüro des Vermieters zu melden.
Der Klient ist verpflichtet, den Vermietenden unverzüglich über alle Ereignisse zu informieren, die den Eigentümer des Lokals einem materiellen Schaden aussetzen oder die Sicherheit anderer Gäste auf dem Gelände gefährden können.
7. Der Mieter darf die Wohnung nur zu Wohnzwecken nutzen und sie nicht weiter untervermieten.
8. Mit der Buchung des Apartments erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die in der Buchungsbestätigung festgelegte Servicegebühr hinzugefügt wird.
Ein Kind unter drei Jahren, das im Bett mit Erwachsenen oder in einem eigenen Kinderbett schläft und keine Bettwäsche benötigt, ist für den Aufenthalt kostenlos. Alle anderen Kinder werden gemäß den Buchungsbedingungen abgerechnet.
10. In Białka Tatrzańska wird eine Kurtaxe von bis zu 2,00 PLN pro Person und Nacht erhoben, die nicht im Übernachtungspreis enthalten ist.
Im Rahmen der Buchung steht dem Kunden in ausgewählten Apartments ein kostenloser Parkplatz auf dem Gelände der Anlage zur Verfügung. Der Verwalter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Autos oder anderen Fahrzeugen des Gastes, die vor dem Gebäude oder auf dem unbewachten Parkplatz abgestellt wurden.
12. Ein Check-in nach 22:00 Uhr und ein Check-out vor 8:00 Uhr müssen im Voraus angemeldet und mit dem für die Schlüsselübergabe/-rücknahme zuständigen Ansprechpartner oder der Rezeption vereinbart werden. Für An- und Abreisen zwischen 22:00 und 8:00 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr von 80 PLN erhoben.
IV. Pflichten des Kunden
1. Die tatsächliche Anzahl der Personen, die das Apartment beziehen werden, ist auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über eine Änderung der Anzahl der Personen, die sich im gemieteten Apartment aufhalten, zu informieren. Im Falle einer Nutzung des Apartments entgegen den Buchungsbedingungen kann der Vermieter den Check-in in der Unterkunft und die Aushändigung der Schlüssel für das gebuchte Apartment verweigern. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, den vollen Buchungsbetrag zu entrichten.
Der Klient ist verpflichtet, die Aufnahme einer weiteren Person dem Vermieter vor dem Eintritt einer solchen Situation zu melden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Aufnahme zusätzlicher Personen abzulehnen, wenn deren Gesamtzahl die technischen Möglichkeiten des jeweiligen Apartments überschreitet. Zusätzliche Personen werden mit 100 PLN/Person/Tag berechnet.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Grundsätze der guten Nachbarschaft einzuhalten. Auf dem Gelände gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Nichteinhaltung der Nachtruhe hat das sofortige Verlassen des Anwesens zur Folge, ohne dass der gezahlte Betrag erstattet wird.
4. Der Klient und seine Gäste haften für alle Schäden, die im gemieteten Apartment, in den Gemeinschaftsbereichen sowie auf dem Gelände des Objekts entstehen, und sind verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden unverzüglich zu melden und sich zu deren Begleichung zu verpflichten.
Der Gast ist verpflichtet, dem Residenten ein Lichtbildausweis zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen. Im Falle der Weigerung, das Dokument auf eine die Anmeldung ermöglichende Weise vorzuzeigen, ist der Resident verpflichtet, die Aushändigung der Zimmerschlüssel zu verweigern.
Der Klient ist absolut verpflichtet, die Brandschutzvorschriften auf dem Gelände der Einrichtung einzuhalten.
7. Kinder dürfen sich auf dem Spielplatz (Schaukeln, Sandkasten, Trampolin und andere Geräte) ausschließlich unter Aufsicht von Eltern (Erziehungsberechtigten) aufhalten, die die volle Verantwortung für das Kind tragen.
V. Zusätzliche Dienstleistungen
1. Haustiere sind nicht erlaubt. Sollten Sie mit einem Haustier in der Residenz Słoneczna erscheinen, wird Ihnen das Rezeptionspersonal den Aufenthalt ohne Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verweigern.
Ein Babybett kostet extra und beträgt 20 PLN pro Nacht.
3. Das Verlieren der Schlüssel zum Apartment führt zur Berechnung einer Gebühr von 200 PLN.
VI. Änderungen der Buchung
1. Eine Änderung der Buchung ist nach deren Vorgenahme ausschließlich im Wege einer individuellen Absprache mit dem Vermieter möglich. Die Bestätigung der Buchungsänderung erfolgt in Form einer E-Mail-Bestätigung.
VII. Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf eine andere Person
Der Klient kann alle ihm aus der Buchung zustehenden Rechte auf eine andere Person übertragen, wenn diese Person gleichzeitig alle aus dieser Buchung resultierenden Pflichten übernimmt. In dieser Situation ist der Vermieter unverzüglich über den Wechsel des Buchenden zu informieren, unter Angabe der persönlichen Daten der Person, die die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Die die Buchung übernehmende Person ist sodann verpflichtet, diesen Umstand per E-Mail zu bestätigen, indem sie die Buchung um die erforderlichen persönlichen Daten und Zahlungsdaten ergänzt bzw. modifiziert.
VIII. Höhere Gewalt
1. Die Parteien können von der Haftung für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des geschlossenen Vertrages befreit werden, wenn dies auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
2. Für die Zwecke des Vertrages bedeutet „höhere Gewalt“ jedes Ereignis, das die Erfüllung einer Verpflichtung verhindert, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, von den Parteien bei Vertragsschluss nicht vorhergesehen werden konnte und nicht verhindert werden konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturgewalten, den Ausnahmezustand, den Kriegsrecht, neue Rechtsvorschriften oder behördliche Entscheidungen, technische Störungen, die die Durchführung dieses Vertrages beeinträchtigen, und/oder alle anderen Ereignisse ähnlicher Art. In dem Fall, in dem das Eintreten solcher Ereignisse eine der Parteien daran hindert, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Partei, die sich gemäß Ziffer 1 oben auf den Ausschluss der Haftung beruft, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren, das einen solchen Ausschluss rechtfertigt.
IX. Anwendbares Recht
Auf Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Kunden findet polnisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden von dem für den Sitz des Vermieters zuständigen Gericht entschieden.
X. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
Wir informieren Sie, dass die Daten aus den vorgenommenen Buchungen von der Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Sp.J. als Verantwortlicher in dem Umfang verarbeitet werden, der für Meldezwecke, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (einschließlich steuerlicher Pflichten) sowie zur Wahrung eigener berechtigter Interessen in Form der Geltendmachung etwaiger vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Ansprüche und der Verteidigung gegen etwaige Ansprüche anderer Personen erforderlich ist.
Wir weisen darauf hin, dass bezüglich der vorgenannten Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit besteht. Wir weisen darauf hin, dass die Angabe der vorgenannten Daten für die Durchführung der Reservierungszwecke erforderlich ist. Im Falle der Nichtangabe ist die Erfüllung der Meldezwecke nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) besteht.
XI. Überwachung
Auf dem Gelände des Białka Spa & Resort wurde eine Videoüberwachung installiert.
1. Ziel der Überwachung.
1.1. Das Ziel der Überwachung ist es, das Sicherheitsniveau von Personen zu erhöhen, die sich auf dem von der Wohnungseigentümergemeinschaft verwalteten Grundstück aufhalten, sowie das Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schützen.
2. Überwachungsbereich und -umfang
2.1. Die Aufnahmen des Videoüberwachungssystems umfassen nur das mit den Kameras aufgezeichnete Bild; Ton wird weder registriert noch gespeichert.
2.2. Der durch Videoüberwachung erfasste Bereich umfasst das Gelände um das Gebäude in der Środkowa-Straße 161c,d in Białka Tatrzańska, die Haupteingänge zu den Gebäuden, die Flure, den Raum für die Sammlung von Siedlungsabfällen und andere Räumlichkeiten, die Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sind.
2.3. Das Videoüberwachungssystem umfasst Kameras im Außen- und Innenbereich des Gebäudes, Recorder zur Aufzeichnung von Bildern auf Festplatte, Monitore zur Ansicht von Aufzeichnungen sowie einen Arbeitsplatz zum Empfang von Bildern von Kameras und Recordern. Die Elemente des Überwachungssystems können bei Bedarf verbessert, ausgetauscht oder erweitert werden.
2.4. Der überwachte Bereich ist mit Piktogrammen gekennzeichnet, die das Bild von Kameras in der Nähe der überwachten Orte zeigen.
3. Nutzungsregeln für Überwachung.
3.1. Verantwortlicher für die Überwachung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Immobilie in Kościelisko, ul. Środkowa 161 c,d.
3.2. Für den technischen Zustand des Überwachungssystems, d.h. den Service und die Wartung der Geräte, ist ein externer Dienstleister verantwortlich, mit dem die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vertrag über die vorgenannten Tätigkeiten abschließt.
3.3. Die zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung berechtigte Stelle ist der Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums (Immobilienverwalter). Diese Stelle ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Überwachung verantwortlich und hat direkten Zugang zu den Geräten des Überwachungssystems, die der Aufzeichnung, Speicherung, Bereitstellung und Löschung von Aufnahmen dienen.
3.4. Die Videoüberwachung wird rund um die Uhr durchgeführt.
3.5. Die Geräte des Überwachungssystems, die der Aufzeichnung, Ansicht, Weitergabe und Löschung von Aufnahmen dienen, sind vor dem Zugriff Unbefugter in einem Raum im Treppenhaus Nr. …. gesichert (Zutritt nur für Personen, die vom Vorstand der Wohnungseigentümergemeinschaft autorisiert sind).
3.6 .Die Aufbewahrungsfrist von Videoüberwachungsaufnahmen überschreitet 7 Tage nicht, gerechnet ab dem Aufnahmetag.
3.7. Die Kopie der Videoüberwachungsaufnahmen wird vom Immobilienverwalter erstellt. Der beschriebene Datenträger muss beschriftet und vor Beschädigung, Zerstörung, Verlust sowie vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt und im Büro der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufbewahrt werden.
4. Zugang zu Überwachung.
4.1. Auf Videoüberwachungsaufzeichnungen haben die folgenden Behörden und Personen Zugriff:
- Mitglieder des Vorstands der Wohnungseigentümergemeinschaft,
-der Immobilienverwalter und die Mitarbeiter des externen Dienstleisters, mit denen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abschließt und die zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen verpflichtet werden, die einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.
-Datenschutzbeauftragter, stellvertretender Datenschutzbeauftragter oder von diesen benannte Personen,
4.2. Aufnahmen des Videoüberwachungssystems werden nur auf schriftlichen Antrag an dazu berechtigte Organe – z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte im Rahmen ihrer laufenden Verfahren – herausgegeben.
Aufnahmen des Überwachungssystems werden an Privatpersonen nicht herausgegeben, da dies zu einer Verletzung der Rechte und Freiheiten Dritter führen könnte.
Bei begründeten Anträgen von Privatpersonen oder den vorgenannten Behörden, d. h. wenn die Aufnahmen als Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren dienen sollen, besteht die Möglichkeit, die Aufbewahrungsfrist für die Aufnahmen um die für den Abschluss des Verfahrens erforderliche Zeit zu verlängern.
4.4. Eine natürliche Person oder ein Organ, die bzw. das an der Sicherung von Videoüberwachungsaufzeichnungen für ein künftiges Verfahren interessiert ist, kann hierzu einen schriftlichen Antrag stellen. Der Antrag auf Sicherung der Aufzeichnung an den Vorstand der Wohnungseigentümergemeinschaft muss innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag eingereicht werden, an dem das vom Videoüberwachungssystem aufgezeichnete Ereignis eingetreten ist. Ein nach Ablauf dieser Frist eingereichter Antrag garantiert aufgrund einer möglichen Löschung keine Sicherung der Überwachungsaufnahmen.
4.5. Bei einem Antrag auf Sicherung einer Überwachungsaufzeichnung muss das für den Vorfall relevanteste Datum und die relevanteste Uhrzeit angegeben werden, da andernfalls keine Möglichkeit besteht, das entsprechende Bildmaterial zu finden.
4.6. Eine Kopie der beantragten Videoüberwachungsaufzeichnung wird von der Betreibergesellschaft des Videoüberwachungssystems (dem Objektverwalter) auf schriftlichen Antrag des Vorstands der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt. Die Kopie ist entsprechend zu kennzeichnen, d. h. sie muss die Kopienummer, das Datum der Erstellung der Kopie, die Datenquelle – den Umfang der Aufzeichnung sowie das Datum und die Uhrzeit der Aufzeichnung angeben.
4.7. Eine Kopie der Aufzeichnung wird von diesem Rechtsträger so aufbewahrt, dass ein Zugriff durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. Der Immobilienverwalter führt ein Register der erstellten und zur Verfügung gestellten Aufzeichnungskopien, in dem das Datum der Antragstellung, die Kopiennummer, die Datenquelle – Umfang der Aufzeichnung, Datum und Uhrzeit der Aufzeichnung –, das Datum der Erstellung der Kopie, die Daten der Person, die die Kopie erstellt hat, Informationen über die Herausgabe oder Vernichtung der Kopie sowie die Daten der die Kopie entgegennehmenden Person verzeichnet werden.
4.8. Die Kopie wird 1 Monat lang aufbewahrt. Vorbehaltlich des vorherigen Punktes 4.5 wird sie nach Ablauf dieser Frist vernichtet, falls sie vom Antragsteller nicht abgeholt wird.
4.9. Die Kosten für das Herunterladen und Sichern der Videoüberwachungsaufzeichnung trägt der Antragsteller.
5. Schlussbestimmungen.
5.1. Personenbezogene Daten, die über das Videoüberwachungssystem erfasst werden, sind geschützt, stellen keine öffentlichen Informationen dar, sind vertrauliche Informationen im Sinne der Vorschriften zum Schutz personenbezogenen Daten und dürfen nicht an unbefugte Stellen weitergegeben werden.
5.2. Personen, die Einsicht in das Echtzeitbild oder die Archivaufnahmen der Videoüberwachung haben, sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Vorstand der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt diesen Personen entsprechende Berechtigungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus und schließt mit externen Auftragnehmern entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab.
Vermieter:
Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Sp. J
Ul. Chyców Potok 26 p.2, 34-500 Zakopane
St.-Nr.: 736-173-05-74
Ich stimme zu / stimme nicht zu * der Zusendung von kommerziellen Informationen durch den Administrator, die Górská Grupa Inwestycyjna mit Sitz in Zakopane, ul. Kasprusie 6, gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege.
Ich willige ein / willige nicht ein* in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den Administrator Górska Grupa Inwestycyjna mit Sitz in Zakopane, ul. Chyców Potok 26 p.2 – zu Marketingzwecken.
Die Angabe dieser Daten ist freiwillig. Grundlage für die Datenverarbeitung ist meine Einwilligung. Ich habe das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Die personenbezogenen Daten werden bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Ich habe das Recht, vom Administrator den Zugriff auf meine personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) einzureichen.*Nichtzutreffendes streichen.
Wir informieren Sie darüber, dass die Daten aus dem Meldevertrag von der Górska Grupa Inwestycyjna als Verantwortlicher in dem Umfang verarbeitet werden, der für Meldezwecke, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (einschließlich steuerlicher) sowie zur Wahrung der eigenen berechtigten Interessen des Verantwortlichen in Form der Geltendmachung von etwaigen gegen uns gerichteten vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen und der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter erforderlich ist. Wir informieren Sie, dass die Daten für die Dauer der Leistungserbringung sowie weitere 10 Jahre, jedoch nicht kürzer als bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche, verarbeitet werden. Die o.g. Daten werden nicht an andere Subjekte übermittelt, mit Ausnahme von Subjekten, die Dienstleistungen direkt für den Verantwortlichen erbringen. Wir informieren Sie, dass Ihnen in Bezug auf die o.g. Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung zusteht
der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wir weisen darauf hin, dass die Angabe der vorgenannten Daten für die Durchführung der Meldezwecke erforderlich ist und bei Nichtangabe die Durchführung der Meldezwecke nicht möglich ist. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf Beschwerde bei dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) zusteht.
Auf dem gesamten Gelände, einschließlich der Apartments, gilt gemäß dem Gesetz vom 08.04.2010 zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakwaren und des Gesetzes über die Staatliche Sanitäre Aufsicht (GBl. Nr. 81, Pos. 529) ein absolutes Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren.
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot für Ziggaratten und Tabakwaren im Apartment kommt der Zustimmung des gastierenden Mieters zur Übernahme der Kosten für die Dearomatisierung des Zimmers in Höhe von 500 PLN gleich.
Verfahren zur Bearbeitung von eingereichten Reklamationen
für Residenz Słoneczna
von Privatkunden (Verbrauchern)
1. Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Spółka, mit Sitz in Zakopane, ul. Chyców Potok 26 p.2 (34-500), eingetragen im Landesgerichtsregister für Unternehmer, geführt vom Kreisgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000782149, USt-IdNr. (NIP) 7361730574, für und in deren Namen die Gesellschafter handeln:
- Kamil Mastalski
- Wojciech Matanyj
(im Folgenden: „Białka Spa & Resort“ genannt) prüft die von Kunden eingereichten Reklamationen auf die in diesem Verfahren festgelegte Art und Weise und innerhalb der darin genannten Fristen, es sei denn, das Rechtsverhältnis (z. B. der Vertrag) zwischen dem Kunden und der Rezydencja Słoneczna sieht etwas anderes vor.
2. Für die Zwecke dieses Verfahrens gilt als „Kunde“ ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetzblatt von 2014, Pos. 121), der die von Białka Spa & Resort erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nimmt und eine Beschwerde einreicht.
Für die Zwecke dieses Verfahrens gilt als „Beschwerde“ eine vom Kunden in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegebene Erklärung (ungeachtet der Bezeichnung / des Titels des Schreibens) an das Białka Spa & Resort, die eine Verletzung der Rechte des Kunden betrifft, welche im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der vom Białka Spa & Resort angebotenen Dienstleistungen entstanden ist. Die Beschwerde muss Daten enthalten, die eine eindeutige Identifizierung des Kunden ermöglichen, sowie Daten, die eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden ermöglichen, und den Gegenstand der Beschwerde (eine genaue Beschreibung der Einwände des Kunden).
Schriftliche Reklamationen sind an folgende Adresse zu senden: Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj ul. Chyców Potok 206, PII, 34-500 Zakopane. Reklamationen in elektronischer Form sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: rezerwacja@gorskagrupa.pl
5. Der Kunde sollte eine Beschwerde so schnell wie möglich nach Erhalt der Informationen über das Vorliegen von Umständen, die Anlass zu Bedenken geben, einreichen, um eine faire und effiziente Bearbeitung der Beschwerde zu gewährleisten.
Das Białka SPA & Resort wird nach Eingang der Reklamation Maßnahmen ergreifen, um die Reklamation zu prüfen. Ein bevollmächtigter Mitarbeiter ist berechtigt, den Kunden in Fällen zu kontaktieren, die die Feststellung des Sachverhalts unter Mitwirkung des Kunden oder die Einholung zusätzlicher Informationen erfordern, die für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Reklamation notwendig sind.
7. Reklamationen werden schriftlich (oder per E-Mail als Antwort auf eine so eingereichte Reklamation) bearbeitet.
8. Die Antwort auf die Reklamation wird enthalten:
a) die tatsächliche und rechtliche Begründung, es sei denn, die Art der erhobenen Rügen erfordert dies nicht,
b) Informationen über das gemeldete Problem unter Angabe der entsprechenden Vertragsabschnitte oder der auf dem Gelände geltenden Vorschriften, es sei denn, die Art der erhobenen Rügen erfordert dies nicht,
c) Angabe der Person, die die Antwort gibt.
Die Beantwortung der vom Kunden eingereichten Reklamation sollte schnellstmöglich erfolgen, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation.
Die Entscheidung über die Auszahlung einer Entschädigung an den Kunden oder die Rückerstattung von Mitteln muss stets von der Geschäftsführung der Górska Grupa Inwestycyjna genehmigt werden.
Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Spółka mit Sitz in Zakopane, ul. Krupówki 4 (34-500), eingetragen im Landesgerichtsregister, geführt vom Amtsgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer 0000782149, USt-IdNr. (NIP) 7361730574, in deren Namen und für deren Rechnung die Gesellschafter handeln:
- Kamil Mastalski
- Wojciech Matanyj
Die Auszahlung des finanziellen Anspruchs oder einer sonstigen Entschädigung an den Kunden erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Beschwerde, auf Grundlage einer Entscheidung des Vorstands.
12. Der Klient behält sich das Recht vor, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Klage bezüglich der Reklamation bei einem ordentlichen Gericht einzureichen.