Hausordnung für den Aufenthalt mit Hunden

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Haustierordnung für den Aufenthalt mit Hunden in der Rezydencja Słoneczna & SPA Białka Tatrzańska 

1. Diese Hausordnung regelt die Bedingungen für den Aufenthalt von Hunden auf dem Gelände der Rezydencja Słoneczna & SPA (im Folgenden: „Objekt“).
2. Der Aufenthalt anderer Tiere als Hunde ist strengstens verboten.
3. Hunde sind ausschließlich in ausgewählten Apartments gestattet. Vor der Buchung ist der Gast verpflichtet sicherzustellen, dass das gewählte Apartment den Aufenthalt von Hunden erlaubt.
4. In den Gemeinschaftsbereichen des Objekts müssen Hunde an der Leine geführt werden und unter der ständigen Aufsicht des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person bleiben. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt im Apartment zu lassen oder sie in den SPA-Bereich mitzunehmen.
Der Eigentümer ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Hund die Ruhe und den Komfort anderer Gäste nicht stört, insbesondere durch Lärm oder aggressives Verhalten. Im Falle von wiederholt auftretenden, begründeten Beschwerden behält sich die Unterkunft das Recht vor, die Entfernung des Hundes aus dem Bereich der Unterkunft auf Kosten des Eigentümers anzuordnen.
6. Es ist untersagt, die Ausstattung des Objekts, insbesondere Bettwäsche, Handtücher, Decken und andere Ausstattungsgegenstände, für den Hund zu verwenden, mit Ausnahme von Zubehör, das ausdrücklich für Tiere bestimmt ist.
Die Reinigung des Apartments, in dem sich ein Hund aufhält, erfolgt ausschließlich in Anwesenheit des Eigentümers oder während der Abwesenheit des Tieres.
Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, die von ihm hinterlassenen Exkremente unverzüglich zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf dem Gelände der Anlage verrichtet, mit Ausnahme von dafür vorgesehenen Bereichen, falls solche zur Verfügung gestellt wurden.
9. Der Eigentümer trägt die volle Verantwortung für sämtliche Schäden und übermäßige Verschmutzungen, die durch den Hund auf dem Gelände der Anlage oder am Eigentum anderer Gäste verursacht werden. Die Kosten für deren Beseitigung werden entsprechend den tatsächlichen Reparatur- oder Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Der Hundehalter erklärt, dass das Tier gesund ist, keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt und über die gesetzlich vorgeschriebenen aktuellen Impfungen verfügt. Die Unterkunft kann die Vorlage des Hundeimpfpasses oder eines anderen Dokuments verlangen, das die Durchführung der erforderlichen Impfungen bestätigt.
Das Einchecken in der Unterkunft mit einem Hund ist gleichbedeutend mit der Bestätigung, dass diese Hausordnung zur Kenntnis genommen wurde und deren Bestimmungen akzeptiert werden.


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